Alle Beiträge · 22.10.2026
E-Rechnungspflicht 2027: Handwerk fordert Verschiebung auf 2028

Ab 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen an Geschäftskunden ausstellen. Der Sächsische Handwerkstag fordert jetzt, die Pflicht um ein Jahr auf 2028 zu verschieben, weil schon der Empfang von E-Rechnungen in vielen Betrieben nicht rund läuft.
Was der Sächsische Handwerkstag fordert
Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz verpflichtet, E-Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger auszustellen. Der Sächsische Handwerkstag (SHT) setzt sich wegen anhaltender technischer und rechtlicher Probleme dafür ein, das auf 2028 zu verschieben.
Das Ziel selbst stellt der SHT nicht infrage. SHT-Präsident Uwe Nostitz betont, dass Betriebe und Softwarehersteller rechtliche und technische Vorgaben brauchen, die rechtzeitig feststehen und in der Praxis zuverlässig funktionieren. Diese Voraussetzungen seien derzeit noch nicht gegeben.
Zwei Drittel der Betriebe haben schon beim Empfang Probleme
Laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) haben rund zwei Drittel der befragten Handwerksbetriebe Probleme mit dem Empfang von E-Rechnungen. Typisch sind:
- E-Rechnungen, die nicht validierbar sind, also nicht der Norm entsprechen
- unterschiedliche Validierungsergebnisse bei Sender und Empfänger
- Rechnungsangaben, die sich schwer auslesen und zuordnen lassen
- Abweichungen zwischen Datensatz und PDF bei hybriden ZUGFeRD-Rechnungen (das sogenannte Brutto-Netto-Problem)
Was das für euren Betrieb heißt
Für euch im SHK-, Elektro- oder Ausbaubetrieb bedeutet das: Rechnungen zurückweisen, abgewiesene Rechnungen erneut prüfen, sich mit dem Lieferanten abstimmen. Das kostet Zeit, verzögert Zahlungen und kann zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen. Aus einem technischen Problem wird so ein steuerliches Risiko.
Dazu kommt: Für Baurechnungen gibt es laut SHT noch keinen E-Rechnungs-fähigen Korrekturprozess. Und wegen des hohen Materialeinsatzes im Bauhandwerk sind ab dem 1. Januar 2027 auch schon kleine Betriebe betroffen.
Ob verschoben wird oder nicht: Die Rechnungen kommen trotzdem
E-Rechnungen landen schon heute in euren Postfächern. Entscheidend ist, wie sauber ihr sie verarbeitet.
Mit Microsoft Dynamics 365 Business Central und Continia landen Eingangsbelege direkt im System, werden erkannt, geprüft und zugeordnet. Ohne Abtippen, ohne Zettelstapel. Mit Anvaigo EDI Connect laufen Bestellungen und Rechnungen mit dem Großhandel direkt in Business Central.
Wie das konkret im Handwerk aussieht, zeigen wir auf unserer Seite zum Baunebengewerbe.
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Quelle: Sächsischer Handwerkstag, „E-Rechnungspflicht aufgrund technischer Probleme um ein Jahr auf 2028 verschieben“, 14.10.2026 – handwerkstag-sachsen.de